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   OLG Naumburg, 10.08.2010 - 1 W 39/10 (PKH), 1 W 39/10   

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https://dejure.org/2010,67500
OLG Naumburg, 10.08.2010 - 1 W 39/10 (PKH), 1 W 39/10 (https://dejure.org/2010,67500)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10.08.2010 - 1 W 39/10 (PKH), 1 W 39/10 (https://dejure.org/2010,67500)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10. August 2010 - 1 W 39/10 (PKH), 1 W 39/10 (https://dejure.org/2010,67500)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Prozesskostenhilfe: Voraussetzungen der Bewilligung für einen eingetragenen Idealverein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe zu Gunsten eines eingetragenen Vereins

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1; ZPO § 116 Nr. 2
    Bewilligung der Prozesskostenhilfe zu Gunsten eines eingetragenen Vereins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.07.2005 - IX ZB 224/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter über das Vermögen

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.08.2010 - 1 W 39/10
    Die juristische Person hat nur dann eine von der Rechtsordnung anerkannte Existenzberechtigung, wenn sie ihre Ziele aus eigener Kraft verfolgen kann (vgl. BGH, MDR 2006, 113).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.08.2010 - 1 W 39/10
    Im allgemeinen Interesse liegt die Rechtsverteidigung deshalb, wenn der gemeinnützige Verein an der Erfüllung seiner der Allgemeinheit dienenden Aufgaben gehindert würde, falls er den Rechtsstreit nicht durchführen könnte (vgl. BVerfGE 35, 348, 353) oder wenn die Entscheidung größere Kreise der Bevölkerung oder des Wirtschaftslebens ansprechen und soziale Auswirkungen nach sich ziehen würde (vgl. Geimer, a. a. O. Rn. 15 m. N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.1967 - 5 W 33/67
    Auszug aus OLG Naumburg, 10.08.2010 - 1 W 39/10
    Auch einem gemeinnützigen eingetragenen Idealverein darf PKH nur bewilligt werden, wenn seine Mitglieder vermögenslos sind (vgl. Kammergericht, NJW 1955, 469; OLG Düsseldorf, MDR 1968, 331; Zöller/Geimer, 28. Aufl. 2010, § 116, Rn. 13).
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